Ist Ihre Website barrierefrei?
Kostenloser BFSG-Schnellcheck: URL eingeben, Ergebnis sofort sehen — Alt-Texte, Sprache, Überschriften, Formulare, ARIA-Landmarks und mehr.
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Was prüft der BFSG-Check?
Der Check lädt die von Ihnen eingegebene Seite und analysiert ihren HTML-Code sowie bis zu fünf eingebundene Stylesheets. Geprüft werden:
- Sprachattribut: Hat das
<html>-Element einlang-Attribut? (WCAG 3.1.1) - Alt-Texte: Haben alle Bilder ein
alt-Attribut? (WCAG 1.1.1) - Überschriften: Gibt es Überschriften und genau eine H1? (WCAG 1.3.1)
- Formular-Labels: Sind Texteingabefelder mit Labels oder ARIA-Labels beschriftet? (WCAG 1.3.1)
- Skip-Link: Können Tastaturnutzer die Navigation überspringen? (WCAG 2.4.1)
- Landmarks: Sind
<main>und<nav>vorhanden? - Fokus-Indikatoren: Gibt es Fokus-Styles, oder wird die Outline unterdrückt? (WCAG 2.4.7)
- Link-Texte: Gibt es generische Link-Texte wie „hier“ oder „mehr“? (WCAG 2.4.4)
- Grundlagen: HTTPS und Erreichbarkeit der Seite.
Einige Prüfungen sind Heuristiken: Sie liefern Hinweise, keine sicheren Befunde. Inhalte, die erst per JavaScript nachgeladen werden, Farbkontraste, Tastaturbedienung, Videos und PDF-Dokumente werden nicht geprüft. Ein automatischer Check deckt nur einen Teil der WCAG ab und ersetzt weder ein manuelles Audit noch eine Rechtsberatung.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher — etwa Onlineshops, Buchungsportale und Bankdienstleistungen — für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Gemessen wird Barrierefreiheit in der Praxis an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist.
Für wen ist der Check?
Für Betreiber von Onlineshops, Agenturen, Webmaster und alle, die sich schnell einen ersten Überblick verschaffen möchten: Wo steht meine Website, und wo sollte ich zuerst ansetzen? Zu jedem Prüfpunkt zeigt der Check, was gefunden wurde, und nennt das zugehörige WCAG-Kriterium.
Häufige Fragen zum BFSG-Check
Ist der BFSG-Check kostenlos?
Ja. Der Check kostet nichts und erfordert keine Registrierung. Voraussetzung ist, dass Sie das Siegel von bfsg-checken.de auf Ihrer Website einbinden. Den HTML-Code dafür erhalten Sie beim ersten Prüfversuch.
Warum muss ich das Siegel einbinden?
Der Check erkennt das Siegel automatisch im HTML-Code Ihrer Seite und startet erst dann die vollständige Auswertung. Solange das Siegel eingebunden bleibt, können Sie jederzeit einen neuen Check starten.
Welche Seiten werden geprüft?
Geprüft wird genau die Seite, deren URL Sie eingeben. Die übrige Website wird nicht durchsucht. Prüfen Sie wichtige Seiten wie Startseite, Produktseiten und Kontaktformular am besten einzeln.
Erfüllt meine Website alle Anforderungen, wenn alles grün ist?
Das lässt sich automatisch nicht feststellen. Viele Anforderungen, etwa aussagekräftige Alt-Texte, ausreichende Farbkontraste oder die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, kann nur ein Mensch beurteilen. Der Check ersetzt weder ein manuelles Audit noch eine Rechtsberatung.
Seit wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025. Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsfristen.
Gilt das BFSG auch für meine Website?
Das hängt von Ihrem Angebot ab. Erfasst sind vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen können, etwa Onlineshops oder Buchungsportale. Reine Informationsseiten fallen in der Regel nicht darunter. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Im Zweifel sollten Sie das rechtlich prüfen lassen.