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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Bild: Pixabay

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen Wendepunkt für die digitale Zugänglichkeit in Deutschland. Ab dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Dieser Artikel liefert Ihnen einen fundierten Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, betroffene Branchen und notwendige Maßnahmen.

Die rechtlichen Grundlagen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie 2019/882, den sogenannten European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Das Gesetz trat am 20. Juli 2021 in Kraft, gewährt Unternehmen jedoch eine Übergangsfrist bis Juni 2025. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Die gesetzliche Grundlage schafft erstmals verbindliche Vorgaben für private Wirtschaftsakteure im Bereich der Barrierefreiheit. Während zuvor hauptsächlich öffentliche Stellen durch Gesetze wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet waren, erfasst das BFSG nun auch privatwirtschaftliche Unternehmen.

Welche Unternehmen und Branchen sind betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Hersteller, Händler und Dienstleister, die bestimmte Produkte und Services anbieten. Die Regelungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

Hardware und Endgeräte

Computer, Smartphones, Tablets, Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Ticketautomaten sowie digitale Lesegeräte müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies umfasst sowohl die physische Bedienbarkeit als auch die Software-Schnittstellen.

Digitale Dienstleistungen

E-Commerce-Plattformen, Online-Shops, Banking-Apps und Websites fallen unter die Anforderungen des Gesetzes. Auch Streaming-Dienste, E-Book-Reader-Anwendungen und elektronische Kommunikationsdienste müssen barrierefrei zugänglich sein.

Verkehrs- und Personenbeförderung

Websites, Apps und Selbstbedienungsterminals im Bereich des Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehrs unterliegen den Vorgaben. Dies betrifft sowohl die Buchungssysteme als auch Informationsangebote für Reisende.

Finanzdienstleistungen

Banken und Finanzinstitute müssen ihre digitalen Angebote wie Online-Banking, Mobile-Banking-Apps und Verbraucherverträge in elektronischer Form barrierefrei gestalten.

Telekommunikation und Medien

Telefondienste, Notrufdienste sowie damit verbundene digitale Anwendungen fallen in den Anwendungsbereich. E-Books müssen ebenfalls barrierefrei verfügbar sein, sofern keine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Das Gesetz sieht Ausnahmen für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro vor. Diese Regelung soll kleinste Betriebe vor unverhältnismäßigem Aufwand schützen.

Zudem können sich Unternehmen auf eine "unverhältnismäßige Belastung" berufen, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit zu erheblichen organisatorischen oder finanziellen Schwierigkeiten führt. Diese Ausnahme ist jedoch im Einzelfall zu begründen und zu dokumentieren.

Welche konkreten Anforderungen stellt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verweist auf harmonisierte europäische Normen, insbesondere die EN 301 549. Diese technische Spezifikation definiert die Anforderungen an barrierefreie IKT-Produkte und -Dienstleistungen. Für Webinhalte orientiert sich die Norm stark an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA.

Wahrnehmbarkeit

Informationen müssen so dargestellt werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können. Dazu gehören Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste und die Möglichkeit, Inhalte in verschiedenen Formaten anzubieten.

Bedienbarkeit

Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein. Nutzer müssen ausreichend Zeit haben, Inhalte zu lesen und zu nutzen. Blinkende oder bewegte Inhalte dürfen keine Anfälle auslösen, und die Navigation muss klar strukturiert sein.

Verständlichkeit

Texte sollen lesbar und verständlich sein. Webseiten müssen vorhersehbar funktionieren, und Nutzer sollten bei Eingabefehlern Unterstützung erhalten.

Robustheit

Inhalte müssen mit verschiedenen assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sein. Dies erfordert semantisch korrekten HTML-Code und die Einhaltung von Webstandards.

Praktische Schritte zur Umsetzung

Die Umsetzung der Anforderungen erfordert eine strukturierte Herangehensweise. Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob und in welchem Umfang sie vom BFSG betroffen sind. Eine umfassende Analyse der gesetzlichen Anforderungen bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Im nächsten Schritt empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme: Welche digitalen Produkte und Dienstleistungen bietet das Unternehmen an? Wie barrierefrei sind diese bereits? Eine technische Prüfung anhand der WCAG-Kriterien und der EN 301 549 deckt vorhandene Lücken auf.

Auf Basis dieser Analyse kann ein Maßnahmenplan entwickelt werden. Dieser sollte Prioritäten setzen, Verantwortlichkeiten festlegen und realistische Zeitpläne enthalten. Viele Unternehmen starten mit den kritischsten Bereichen wie dem Checkout-Prozess im Online-Shop oder den Hauptnavigationselementen.

Die technische Umsetzung umfasst beispielsweise die Optimierung des HTML-Codes, die Implementierung von ARIA-Labels für komplexe Komponenten, die Verbesserung der Farbkontraste und die Bereitstellung von Alternativtexten. Auch die Schulung von Entwicklern, Designern und Redakteuren ist entscheidend, damit Barrierefreiheit dauerhaft im Unternehmen verankert wird.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Bei systematischen oder wiederholten Verstößen können die Strafen entsprechend höher ausfallen.

Neben den finanziellen Sanktionen drohen auch Reputationsschäden und der Ausschluss von Kundengruppen. In einer alternden Gesellschaft mit steigendem Anteil an Menschen mit Behinderungen kann mangelnde Barrierefreiheit erhebliche wirtschaftliche Nachteile bedeuten.

Barrierefreiheit als Chance begreifen

Trotz des anfänglichen Aufwands bietet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch erhebliche Chancen. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen erreichen eine größere Zielgruppe. In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen – ein erhebliches Marktpotenzial.

Zudem profitieren von barrierefreien Lösungen oft auch Menschen ohne Behinderungen: Klare Strukturen, verständliche Sprache und intuitive Bedienung verbessern die User Experience für alle. Dies kann zu höheren Conversion-Rates, niedrigeren Absprungraten und besseren Kundenbewertungen führen.

Auch im Hinblick auf Suchmaschinenoptimierung wirken sich viele Barrierefreiheits-Maßnahmen positiv aus. Semantisch korrekter Code, aussagekräftige Überschriften und sinnvolle Alternativtexte werden von Suchmaschinen honoriert.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen, schafft aber gleichzeitig die Grundlage für eine inklusivere digitale Gesellschaft. Die verbleibende Zeit bis zur verpflichtenden Umsetzung sollten betroffene Unternehmen nutzen, um ihre Produkte und Dienstleistungen systematisch zu überprüfen und anzupassen. Mit einer vorausschauenden Planung und der Integration von Barrierefreiheit in alle Entwicklungsprozesse lässt sich nicht nur die gesetzliche Compliance sicherstellen, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil erzielen.

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