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BFSG ab wann: Alle wichtigen Termine und Fristen zur Barrierefreiheitspflicht

BFSG ab wann: Alle wichtigen Termine und Fristen zur Barrierefreiheitspflicht
Bild: Pixabay

Die Frage "BFSG ab wann" beschäftigt derzeit viele Unternehmer, Online-Händler und Website-Betreiber in Deutschland. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt weitreichende Verpflichtungen mit sich – doch wann genau treten diese in Kraft? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über alle relevanten Termine, Fristen und Übergangsregelungen.

Der zentrale Stichtag: 28. Juni 2025

Die wichtigste Antwort auf die Frage "BFSG ab wann" lautet: 28. Juni 2025. An diesem Datum müssen betroffene Unternehmen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes vollständig erfüllen. Ab diesem Stichtag sind Produkte und Dienstleistungen, die unter das Gesetz fallen, barrierefrei anzubieten.

Wichtig zu verstehen: Das BFSG wurde bereits am 20. Juli 2021 verabschiedet und ist seitdem geltendes Recht. Die lange Übergangsfrist bis Juni 2025 sollte Unternehmen ausreichend Zeit geben, ihre Angebote anzupassen. Diese Frist läuft nun jedoch in wenigen Monaten ab.

Was bedeutet das konkrete Datum für Unternehmen?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Produkte und neu erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Das betrifft insbesondere:

Für viele Website-Betreiber stellt sich die Frage, ob ihre bestehenden Angebote angepasst werden müssen. Die klare Antwort: Ja, denn Websites und Online-Dienste fallen unter die fortlaufenden Dienstleistungen, die ab dem Stichtag konform sein müssen. Eine rechtssichere Prüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website ist daher dringend anzuraten.

Übergangsregelungen und Bestandsschutz

Bei der Frage "BFSG ab wann" sind auch die Übergangsregelungen von großer Bedeutung. Hier gibt es wichtige Differenzierungen:

Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurden

Für Produkte, die bereits vor dem Stichtag rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, gilt eine erweiterte Übergangsfrist. Diese Produkte dürfen noch bis zu fünf Jahre nach dem 28. Juni 2025 – also bis zum 28. Juni 2030 – weiter verkauft werden, auch wenn sie nicht barrierefrei sind.

Dienstleistungen und digitale Angebote

Für Dienstleistungen – insbesondere digitale Angebote wie Websites und Online-Shops – gibt es keinen vergleichbaren Bestandsschutz. Diese müssen ab dem 28. Juni 2025 die Anforderungen erfüllen, unabhängig davon, wann sie ursprünglich erstellt wurden.

Selbstbedienungsterminals

Eine Besonderheit gilt für Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten. Diese müssen erst ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein, wenn sie neu in Betrieb genommen werden. Bereits installierte Terminals genießen Bestandsschutz bis zu ihrem regulären Austausch.

Zeitlicher Ablauf: Vom Inkrafttreten bis zur Durchsetzung

Um die Frage "BFSG ab wann" vollständig zu beantworten, hilft ein Blick auf den zeitlichen Ablauf:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht vor, dass die zuständigen Marktüberwachungsbehörden ab dem Stichtag die Einhaltung kontrollieren können. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Warum die verbleibende Zeit knapp wird

Auch wenn der Stichtag noch einige Monate entfernt liegt, sollten Unternehmen die verbleibende Zeit nicht unterschätzen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfordert in der Regel mehrere Monate:

Unternehmen, die noch nicht mit der Umsetzung begonnen haben, stehen unter erheblichem Zeitdruck. Die rechtssichere Erreichung von BFSG-Compliance erfordert eine strukturierte Herangehensweise und kann nicht in letzter Minute improvisiert werden.

Ausnahmen und Härtefallregelungen

Bei der Frage "BFSG ab wann" ist auch relevant, dass das Gesetz bestimmte Ausnahmen vorsieht. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den meisten Pflichten ausgenommen – allerdings nur, wenn sie nach dem 28. Juni 2025 gegründet wurden oder ihre Dienstleistungen grundlegend ändern.

Zudem können Unternehmen eine unverhältnismäßige Belastung geltend machen, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit zu einer grundlegenden Wesensveränderung des Produkts oder der Dienstleistung führen würde oder eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt. Diese Ausnahme ist jedoch eng auszulegen und muss gut begründet werden.

Praktische Handlungsempfehlungen

Wenn Sie sich fragen "BFSG ab wann muss ich aktiv werden", lautet die Antwort: sofort. Folgende Schritte sind jetzt wichtig:

Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten

Die Antwort auf "BFSG ab wann" ist eindeutig: Der 28. Juni 2025 ist der zentrale Stichtag, an dem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vollständig anzuwenden ist. Die verbleibende Zeit bis dahin sollte intensiv genutzt werden, um alle notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Wer jetzt noch zögert, riskiert nicht nur Bußgelder und rechtliche Konsequenzen, sondern auch Wettbewerbsnachteile gegenüber bereits konformen Mitbewerbern. Die Zeit zu handeln ist jetzt – nicht erst am Stichtag.

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