
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 stehen viele Unternehmen vor der Frage: Welche Konsequenzen drohen, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden? Die BFSG Strafen sind ein zentrales Thema für alle betroffenen Wirtschaftsakteure, denn die Nichteinhaltung kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, den sogenannten European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Die Sanktionsmechanismen sind dabei klar definiert: Verstöße gegen die Barrierefreiheitspflichten werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Gemäß § 24 BFSG können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Diese Höchstgrenze verdeutlicht, dass der Gesetzgeber die Durchsetzung der Barrierefreiheit ernst nimmt und Unternehmen zur konsequenten Umsetzung anhalten möchte.
Die BFSG Strafen können bei verschiedenen Verstößen gegen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes verhängt werden. Zu den sanktionsbewehrten Pflichtverletzungen gehören:
Wenn Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei gestalten, liegt ein grundlegender Verstoß vor. Dies betrifft insbesondere digitale Angebote wie Websites, Online-Shops, mobile Anwendungen und elektronische Kommunikationsdienste.
Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, eine Konformitätsbewertung durchzuführen und eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Fehlen dieser Dokumentation kann bereits als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Produkte müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, und Verbraucher müssen über die Barrierefreiheitseigenschaften informiert werden. Verstöße gegen diese Informationspflichten können ebenfalls sanktioniert werden.
Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Eine fehlende oder mangelhafte technische Dokumentation stellt einen Verstoß dar.
Die Überwachung und Durchsetzung des BFSG obliegt den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Diese sind befugt, Kontrollen durchzuführen, Nachweise anzufordern und bei festgestellten Verstößen Bußgeldbescheide zu erlassen.
Darüber hinaus können Wettbewerbsverbände und Verbraucherschutzorganisationen Verstöße abmahnen. Dies bedeutet, dass neben behördlichen Sanktionen auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen drohen können.
Während das Gesetz eine Obergrenze von 100.000 Euro festlegt, richtet sich die tatsächliche Höhe der BFSG Strafen nach verschiedenen Faktoren:
Die finanziellen Sanktionen sind nicht die einzigen Konsequenzen bei Nichteinhaltung des BFSG. Unternehmen müssen mit weiteren rechtlichen Risiken rechnen:
Wettbewerber und Verbraucherverbände können Unternehmen abmahnen, wenn diese gegen die Barrierefreiheitspflichten verstoßen. Dies kann zu kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen führen und eine Unterlassungserklärung samt Vertragsstrafe nach sich ziehen.
Im Extremfall können die Marktüberwachungsbehörden den Vertrieb nicht konformer Produkte oder die Bereitstellung nicht barrierefreier Dienstleistungen untersagen. Dies kann erhebliche wirtschaftliche Einbußen bedeuten.
Öffentlich bekannt gewordene Verstöße gegen die Barrierefreiheitspflichten können zu erheblichen Imageschäden führen und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern beeinträchtigen.
Die beste Strategie gegen drohende Sanktionen ist die proaktive und rechtzeitige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Folgende Schritte sind entscheidend:
Unternehmen sollten zunächst prüfen, ob und in welchem Umfang sie vom BFSG betroffen sind. Eine umfassende Analyse der digitalen Angebote zeigt, wo Handlungsbedarf besteht.
Die Barrierefreiheitsanforderungen sollten systematisch in allen betroffenen Bereichen implementiert werden. Dies umfasst technische Anpassungen, organisatorische Prozesse und die Schulung von Mitarbeitern.
Eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen ist unerlässlich. Dies erleichtert nicht nur die Konformitätserklärung, sondern dient auch als Nachweis gegenüber Behörden und bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen.
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Regelmäßige Tests und Updates stellen sicher, dass die Anforderungen dauerhaft erfüllt werden.
Die Sicherstellung der BFSG Compliance ist komplex und erfordert spezifisches Fachwissen. Die Zusammenarbeit mit Experten kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und die Anforderungen rechtssicher umzusetzen.
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die vor diesem Datum bereits im Verkehr waren, gelten Übergangsfristen. Dennoch sollten sich Unternehmen nicht auf diese verlassen, sondern frühzeitig aktiv werden.
Die Marktüberwachungsbehörden haben angekündigt, die Einhaltung des BFSG ernst zu nehmen. Gerade in der Anfangsphase ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen, um die Durchsetzung des Gesetzes sicherzustellen.
Die BFSG Strafen können für Unternehmen erhebliche finanzielle Belastungen darstellen – von Bußgeldern bis zu 100.000 Euro über Abmahnkosten bis hin zu möglichen Vertriebsverboten. Hinzu kommen immaterielle Schäden wie Reputationsverluste. Die rechtzeitige und systematische Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Unternehmen, die jetzt handeln, vermeiden nicht nur Sanktionen, sondern erschließen sich auch neue Kundengruppen und positionieren sich als verantwortungsvolle Akteure in einer inklusiven Gesellschaft.