← Zurück zu bfsg-checken.de

European Accessibility Act: Die EU-Richtlinie für digitale Barrierefreiheit

European Accessibility Act: Die EU-Richtlinie für digitale Barrierefreiheit
Bild: Pixabay

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine wegweisende EU-Richtlinie, die den Grundstein für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in Europa legt. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Für Unternehmen bedeutet dies konkrete Verpflichtungen ab Juni 2025.

Was ist der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act, offiziell als "Richtlinie (EU) 2019/882" bezeichnet, wurde im Juni 2019 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt zu schaffen. Damit sollen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten erhalten.

Die Kernidee des EAA besteht darin, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Gleichzeitig schafft die Richtlinie einen harmonisierten Rechtsrahmen, der Unternehmen mehr Rechtssicherheit beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU bietet.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Der European Accessibility Act definiert konkrete Kategorien von Produkten und Dienstleistungen, die barrierefrei gestaltet werden müssen:

Digitale Produkte und Dienste

Dienstleistungen im Fokus

Diese Liste zeigt die Bandbreite der betroffenen Bereiche und macht deutlich, dass sowohl kleine als auch große Unternehmen verschiedener Branchen von den Anforderungen betroffen sein können.

Die wichtigsten Anforderungen des EAA

Der European Accessibility Act legt funktionale Barrierefreiheitsanforderungen fest, die sich an international anerkannten Standards orientieren. Zu den zentralen Prinzipien gehören:

Wahrnehmbarkeit

Informationen und Benutzeroberflächen müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dies umfasst Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte, Untertitel für Videos und ausreichende Kontraste.

Bedienbarkeit

Alle Funktionen müssen über verschiedene Eingabemethoden zugänglich sein – nicht nur über die Maus, sondern auch über Tastatur, Sprachsteuerung oder assistive Technologien. Nutzer müssen außerdem ausreichend Zeit haben, Inhalte zu lesen und zu nutzen.

Verständlichkeit

Informationen und die Bedienung von Benutzeroberflächen müssen verständlich sein. Dies bedeutet lesbare Texte, vorhersehbare Funktionsweisen und Unterstützung bei der Fehlervermeidung und -korrektur.

Robustheit

Inhalte müssen so robust sein, dass sie zuverlässig von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.

Umsetzung in Deutschland: Das BFSG

Deutschland hat den European Accessibility Act durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht transformiert. Das BFSG trat am 20. Juli 2021 in Kraft, wobei die meisten Verpflichtungen ab dem 28. Juni 2025 gelten.

Das BFSG geht in einigen Bereichen über die Mindestanforderungen des EAA hinaus und konkretisiert die Anforderungen für den deutschen Markt. Es definiert klare Zuständigkeiten für die Marktüberwachung und legt Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung fest.

Übergangsfristen und Ausnahmen

Für Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsfristen. Dienstleistungsverträge können noch bis zu fünf Jahre nach diesem Stichtag bestehende Bedingungen beibehalten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von bestimmten Anforderungen ausgenommen, sofern diese eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden.

Warum der European Accessibility Act wichtig ist

Die Bedeutung des EAA geht weit über rechtliche Compliance hinaus. In der Europäischen Union leben etwa 87 Millionen Menschen mit Behinderungen – das entspricht rund einem Sechstel der Bevölkerung. Hinzu kommen ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen.

Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bedeuten:

Praktische Schritte zur Umsetzung

Unternehmen sollten rechtzeitig mit der Umsetzung der Anforderungen beginnen. Folgende Schritte haben sich bewährt:

Bestandsaufnahme durchführen

Ermitteln Sie, welche Ihrer Produkte und Dienstleistungen unter den European Accessibility Act fallen. Prüfen Sie den aktuellen Stand der Barrierefreiheit durch Audits und Tests mit assistiven Technologien.

Schulung und Sensibilisierung

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema Barrierefreiheit. Insbesondere Entwickler, Designer, Content-Ersteller und Produktmanager sollten die relevanten Standards und Anforderungen kennen.

Standards implementieren

Orientieren Sie sich an etablierten Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Level AA, die als harmonisierte Norm für digitale Barrierefreiheit gelten. Integrieren Sie Barrierefreiheit von Anfang an in Ihre Entwicklungsprozesse.

Kontinuierliche Überprüfung

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Etablieren Sie regelmäßige Tests, Nutzerfeedback-Schleifen und Updates, um die Barrierefreiheit dauerhaft zu gewährleisten.

Fazit

Der European Accessibility Act stellt einen Meilenstein für digitale Inklusion in Europa dar. Als europäische Grundlage des deutschen BFSG schafft er verbindliche Standards, die Unternehmen bis Juni 2025 umsetzen müssen. Die Investition in Barrierefreiheit ist jedoch nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Chance: Sie eröffnet neue Märkte, verbessert die Nutzererfahrung und trägt zu einer inklusiveren Gesellschaft bei. Unternehmen, die frühzeitig handeln, verschaffen sich Wettbewerbsvorteile und minimieren Risiken.

Passend zum Thema

Weitere Artikel →